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26.09.2019 Verteidigung — Antrag — hib 1057/2019

AfD fordert Kampfdrohnen für Bundeswehr

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll die Bundeswehr mit sogenannten Kampfdrohnen ausgerüstet werden. In einem Antrag (19/13527) fordert sie die Bundesregierung auf, schnellstmöglich die dafür notwendigen personellen und materiellen Voraussetzungen bei Bewaffnung, Infrastruktur und Ausbildung zu schaffen. Die Fraktion begründet ihre Forderung mit den signifikanten militärischen Vorteile von unbemannten Luftfahrzeugen (UAV, unmanned aerial vehicles) mit Bewaffnung. Diese böten die Möglichkeiten einer langen Verweildauer im Einsatzraum und damit einer besseren Lagebeurteilung vor einem eventuellen Waffeneinsatz. Dies diene auch einer größtmöglichen Vermeidung Kollateralschäden, was beim Einsatz von Kampfflugzeugen, Marschflugkörpern oder Fernartillerie nicht gegeben ist. Die Entscheidung über den Waffeneinsatz liege auch bei Kampfdrohnen weiterhin beim Menschen. Die AfD-Fraktion verweist auf das Thesenpapier „Wie kämpfen Landstreitkräfte künftig“, das vom Kommando Heer ausgearbeitet worden sei. Es sei „zwingend notwendig“, die Fähigkeitslücke der Streitkräfte „im Interesse der deutschen Soldaten unverzüglich zu schließen“, heißt es im Antrag. Die Beschaffung der bewaffnungsfähigen Drohne Heron TP durch einen Leasingvertrag mit Israel sei hingegen „kein zukunftsweisendes Unterfangen“, da eine Bewaffnung nicht geplant sei. Deshalb sei auch für die noch zu entwickelnde Eurodrohne eine Bewaffnung einzuplanen.

Die AfD-Fraktion sieht laut eigener Aussage auch keine Notwendigkeit für eine „ausführliche völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und ethische Würdigung“ der Frage nach einer Beschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr, wie dies im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD gefordert werde. Über das Thema sei bereits seit 2013 auf verschiedenen Ebenen intensiv diskutiert worden.

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