Modernisierung des Strafverfahrens
Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Reform der Strafprozessordnung (19/13515) eingebracht. Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, eine Modernisierung des Strafverfahrensrechts vorzunehmen, indem unter anderem die Bild-Ton-Dokumentation bei erstinstanzlichen strafgerichtlichen Hauptverhandlungen an Land-und Oberlandesgerichten obligatorisch gemacht wird. Die Wirkungen der Einführung der digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung soll evaluiert werden.
Die aktuellen Protokollierungsverfahren seien angesichts der digitalen Aufzeichnungs- und Transkriptionstechnik Anachronismen, die die Justizressourcen hoch belasteten, heißt es in dem Antrag. Hier und nicht bei der Einschränkung von Beschuldigten- und Verteidigerrechten liege das wesentliche Potential für rechtsstaatskonforme nachhaltige Beschleunigung und Effektivierung des Strafverfahrens.