Externe Teilung bei Betriebsrenten
Berlin: (hib/mwo) Die Aufhebung einer Sonderregelung im Versorgungsausgleichsgesetz ist Thema eines Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13552). Danach soll Paragraf 17 des Gesetzes aufgehoben und die externe Teilung werthaltiger Versorgungen zurückgenommen werden.
Wie es in dem Entwurf heißt, enthält der Paragraf eine Sonderregelung hinsichtlich der externen Teilung von Betriebsrenten für bestimmte betriebsnahe Versorgungsarten. Während für die externe Teilung auf Verlangen des Versorgungsträgers grundsätzlich enge Wertgrenzen gelten würden, hebe die Sonderregelung diese Wertgrenzen für die Direktzusage als häufigste Versorgungsform und die betriebliche Unterstützungskasse erheblich an. Die Sonderregelung könne im Ergebnis zu einer Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes führen, der eine notwendige Folge des grundrechtlichen Schutzes von Ehe und Familie, der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und des Schutzes der während der Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft erworbenen Versorgungsansprüche sei. Diese Verletzung gehe in der Praxis vor allem zu Lasten von Frauen.