Verschonung von Aktiengesellschaften
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung stimmt dem Anliegen des Bundesrates zu, dass börsennotierte Aktiengesellschaften bei Veränderungen der Aktionärsstruktur nicht zur Grunderwerbsteuer herangezogen werden sollen. Die konkrete Ausgestaltung des Vorschlags bedürfe jedoch der vertieften Prüfung, heißt es in der als Unterrichtung (19/13546(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes (19/13437(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch die Bitte des Bundesrates, bei Grundstückstransaktionen zwischen Konzerntöchtern auf die Grunderwerbsteuer zu verzichten, soll geprüft werden.