AfD-Kritik am Aachener Vertrag
Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einige Artikel des Deutsch-Französischen Freundschaftsvertrages („Aachener Vertrag“) nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen umzusetzen. So enthalte der Vertrag in Artikel 4 „ein mangelhaft definiertes und gefährliches Militärbündnis“ und sehe außerdem in Artikel 6 eine „gemeinsame Einheit für aggressive Militäroperationen in Drittstaaten“ vor, kritisieren die Abgeordneten in einem Antrag (19/13530), über den der Bundestag heute Abend berät. Auf der Tagesordnung steht dann auch der Gesetzentwurf (19/10051, 19/10519, 19/11247 Nr. 1) der Bundesregierung, der die rechtlichen Voraussetzungen zur Ratifizierung des Vertrags vom 22. Januar 2019 über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration schafft.
Artikel 20 beinhalte ein deutsch-französisches Wirtschaftsrecht, das die Grundregeln des Wirtschaftens verändern könnte, warnt die AfD-Fraktion. Sie verlangt von der Bundesregierung, zusammen mit Frankreich die europäische Wirtschaft „wirksam dadurch zu fördern, dass die Währungsunion aufgelöst wird und nationale Währungen wieder eingeführt werden“. Außerdem solle sie der Einrichtung einer EU-Armee „auf das Schärfste“ entgegentreten und Artikel 4 des Vertrages nicht umsetzen. Bei jeglicher Förderung der deutsch-französischen Grenzregion sollte eine andere Grenzregion, etwa die deutsch-polnische, ebenso umfangreich und effektiv bedacht werden.
Der Vertrag von Aachen stellt nach Ansicht der AfD ein „regionales Förderprogramm“ dar, „das auf Kosten aller Steuerzahler die deutsch-französische Grenzregion massiv finanziell bevorteilen soll“. Er ziele nicht auf Freundschaft und Frieden in Europa, „sondern auf die Schaffung eines deutsch-französischen, supranationalen Raums, der den Zielen, Wünschen und Notwendigkeiten der Bürger in beiden Ländern entgegenarbeitet“.