Hubschrauberflug Merkels vom 29. Juli
Berlin: (hib/STO) Über einen Flug von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit einem Hubschrauber der Bundespolizei am 29. Juli dieses Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13304) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Nutzung von Fahrzeugen und Flugzeugen der Bundeswehr und Bundespolizei für private Anlässe“ (19/12523). Danach flog Merkel mit dem Hubschrauber von Bayreuth nach Innsbruck.
„Die Bundeskanzlerin ist immer im Dienst, auch während ihres Urlaubs“, heißt es in der Antwort weiter. Es sei sicherzustellen, „dass sie ihre Amtsgeschäfte jederzeit bestmöglich wahrnehmen kann, weshalb ihr unter anderem auch ein Büro am Urlaubsort zur Verfügung steht“. Durch den Einsatz der Bundespolizei und der Flugbereitschaft könne gewährleistet werden, dass sie bei akuten Anlässen in kürzester Zeit zu ihrem Dienstort zurückkehren kann. Dies sei im kommerziellen Linienflugverkehr nicht möglich. Die Kosten für die jeweiligen Mitflüge von Professor Joachim Sauer würden in Rechnung gestellt und durch ihn beglichen.