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27.09.2019 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 1066/2019

Linke fragt nach Einfluss von Interessenvertretern

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke hat vier weitere Kleine Anfragen (19/13381, 19/13382, 19/13384, 19/13385) zum Thema Einflussnahme von Interessenvertretern auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung gestellt. Dabei handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings (Bundesratsdrucksache 365/19), den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (Bundesratsdrucksache 368/19), den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften (Bundesratsdrucksache 366/19) und den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (Bundesratsdrucksache 364/19).

Wie es in der Anfrage heißt, wissen die Mitglieder des Bundestages nach Einschätzung der Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen der Entwürfe, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhen. Grundsätzlich sei der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten wichtig, und deren Positionen sollten auch berücksichtigt werden, schreiben die Fragesteller. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Davon ausgehend fragen die Abgeordneten detailliert unter anderem nach eingegangenen Stellungnahmen, nach Kriterien der Beteiligung von Interessenvertretern an der Verbändeanhörung, nach der Übernahme von Regelungsvorschlägen sowie nach Kontakten von Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten im Zusammenhang mit den Gesetzentwürfen

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