Baby-Ausstattung Sache der Kommunen
Arbeit und Soziales/Antwort - 01.10.2019 (hib 1075/2019)
Berlin: (hib/CHE) Über die Leistungen zur Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt entscheiden die kommunalen Träger. Die Bundesregierung hat deshalb keine Kenntnisse über den Umfang einer kindgerechten Baby-Erstausstattung, wie sie in einer Antwort (19/12896) auf eine Kleine Anfrage (19/12398) der Fraktion Die Linke betont. Die Regierung verweist in der Antwort auf die gesetzlichen Regelungen des SGB II und SGB XII (Zweites und Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch).