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01.10.2019 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1077/2019

„Kameradschaft Aryans“

Berlin: (hib/STO) Über die „Kameradschaft Aryans“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13372) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12935). Wie die Bundesregierung darin ausführt, handelt es sich bei der „Kameradschaft Aryans“ nach derzeitiger Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz „um eine länderübergreifende rechtsextremistische Gruppierung aus dem gewaltorientierten Spektrum“. Sie nehme regelmäßig an rechtsextremistischen Versammlungen teil und habe sich in den vergangenen Jahren durch ein vergleichsweise hohes Aktivitätsniveau ausgezeichnet.

Hinsichtlich ihrer ideologischen Ausrichtung nimmt die „Kameradschaft Aryans“ der Antwort zufolge „sowohl Anleihen an (neo-) nationalsozialistischem Gedankengut als auch an diffusen sonstigen rechtsextremistischen Ideologiefragmenten“. Ein „durchgängiges (neo-)nationalsozialistisches Weltbild“ sei nicht bei allen Mitgliedern der „Kameradschaft Aryans“ festzustellen.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof seit März 2018 ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Beschuldigte aus Hessen und Bayern „wegen des Verdachts der Gründung einer und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (“Aryans„)“. Die Ermittlungen erstreckten sich seit Juli 2018 auf einen weiteren Beschuldigten aus Hessen wegen des Tatvorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

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