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02.10.2019 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 1082/2019

Selbstbestimmungsrecht der Chagossianer

Berlin: (hib/AHE) Nach „administrativen Maßnahmen gegen die Chagossianer (Îlois) in Großbritannien und die allgemeine Lage der Menschenrechte der Chagossianer“ erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/13536). „Bevor im Zuge der Entkolonialisierung sowohl die Seychellen als auch Mauritius unabhängig wurden, trennte die britische Regierung die Verwaltung des Chagos-Archipels von beiden damaligen Kolonien ab und etablierte 1965 das Britische Territorium im Indischen Ozean.“ In den Jahren 1968 bis 1973 habe die britische Kolonialregierung die gesamte Bevölkerung des Chagos-Archipels auf „brutale Weise“ deportiert.

Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen habe der Internationale Gerichtshof (IGH) im Februar 2019 die Entscheidung gefällt, dass Großbritannien unrechtmäßig Territorium von Mauritius abgespalten habe, das Selbstbestimmungsrecht der Chagossianer verletzt habe und die Kontrolle über das Britische Territorium im Indischen Ozean so „schnell wie möglich“ aufgeben solle. „Im Mai stimmten insgesamt 116 Staaten in der UN-Vollversammlung dafür, dass Großbritannien binnen sechs Monaten die Kolonialverwaltung der Inseln aufgeben solle. Die Bundesregierung enthielt sich als einer von wenigen europäischen Staaten überhaupt bei dem Votum.“

Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung über den Verbleib der damals 2.000 Chagossianer hat und ob sie deren Deportation als Unrecht und Verletzung der Menschenrechte ansieht. Außerdem soll sie darlegen, welche Konsequenzen sie aus dem IGH-Urteil zieht und aus welchen Gründen sie sich bei dem Votum der UN-Vollversammlung zur Entkolonialisierung des Britischen Territoriums im Indischen Ozean enthalten hat.

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