+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

04.10.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 1085/2019

Pläne zum Klimaschutz

Berlin: (hib/ROL) Zur Umsetzung des Klimaschutzplans (KSP) 2050 hat die Bundesregierung rund 1,56 Milliarden Euro bis 2024 veranschlagt. Mit den technologischen, systemischen und sozialen Innovationen zum Klimaschutz soll bis 2050 eine weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat hierzu ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgeschlagen, welches sich aktuell im Abstimmungsprozess mit den betreffenden Ressorts befindet. Es trägt Forschungsbedarf in allen Sektoren des KSP 2050 Rechnung und enthält auch Maßnahmen mit sektorübergreifendem Charakter. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13232) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/12810).

Angaben zu den Planzahlen, die sich auf einzelne Haushaltstitel verteilen, seien aufgrund der laufenden Abstimmungsprozesse zurzeit nicht möglich. Darüber hinaus werde klimaschutzbezogene Forschung auch im Haushalt weiterer Ressorts veranschlagt, wie etwa die im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verortete Förderung angewandter Forschung und Entwicklung im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms (circa 2,9 Milliarden Euro 2019 bis 2022).

Ein integraler Bestandteil der Maßnahmen sei das Innovationsprogramm Klimaschutz. Dabei handele es sich um Investitionen in klimaschutzbezogene Forschung in den Bereichen industrieller Prozessemissionen, Land und Forstwirtschaft, Mobilität und Finanzwirtschaft, die zuvor noch nicht gefördert worden seien und entsprechend keine Fortschreibung oder Neuausrichtung bestehender Programme darstellen, sondern auf die Bedarfe des KSP 2050 ausgerichtet sind.

Zudem sei das Leitbild einer nachhaltigen und klimafreundlichen Entwicklung in der Forschungs- und Innovationspolitik der Bundesregierung und zugleich im Bildungssystem fest verankert, schreibt die Bundesregierung. Die Hightech-Strategie (HTS) 2025 formuliere diesbezüglich ressortübergreifende Ziele und Schwerpunkte und untermauere das Ziel, bis 2025 die Investitionen in Forschung und Entwicklung von derzeit circa 3 Prozent auf jährlich 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern.

Aktuell würden aus dem Impulspapier des Hightech-Forums „Wege zum 3,5 Prozent-Ziel“ Empfehlungen entsprechender klima- und klimaschutzbezogener Forschung bereits umgesetzt. So fördere das BMBF Reallabore in vielen Förderschwerpunkten im Rahmen der Forschung für Nachhaltigkeit (FONA). Dazu gehören beispielsweise die sozialökologische Forschung, die Mobilitätsforschung oder die Anpassungsforschung.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass neben den technologischen Innovationen soziale oder gesellschaftliche Innovationen notwendige Voraussetzung für das Gelingen der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschafts- und Lebensweise sind. Dementsprechend würden zum Beispiel im Rahmen der vom BMBF geförderten sozial-ökologischen Forschung die komplexen Wechselwirkungen zwischen ökologischen und gesellschaftlichen Systemen in den Blick genommen.

Marginalspalte