Korrekturbitten der BKM
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13305) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12907). Danach gibt die BKM lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von ihr veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und sie einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.