Korrekturbitten der BKM
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13305(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach gibt die BKM lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von ihr veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und sie einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.