AfD fragt nach Solidaritätszuschlag
Berlin: (hib/HLE) Um Ungleichheiten bei der Erhebung des steuerlichen Solidaritätszuschlages sowie verfassungsrechtliche Fragen nach der geplanten Teilabschaffung des Zuschlags geht es in einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion (19/13171). Die Bundesregierung soll dazu Stellung nehmen, dass der Solidaritätszuschlag bei gleich hohem Einkommen ungleich hoch erhoben werde. So würden etwa Arbeitnehmer und Freiberufler zum Solidaritätszuschlag voll herangezogen, Gewerbetreibende aufgrund des Paragrafen 35 Einkommensteuergesetz jedoch nur ermäßigt. Außerdem weist die Fraktion darauf hin, dass der Solidaritätszuschlag bei ausländischen Einkünften, etwa bei Einkommensmillionären mit Wohnsitz in Deutschland und Einkünften aus dem Ausland, wegen der Anrechnungsvorschriften des Paragrafen 34c Einkommensteuergesetz wesentlich geringer sei als bei Steuerbürgern mit Wohnsitz in Deutschland und inländischen Einkünften.
Außerdem soll die Bundesregierung zur Kritik unter anderem des Bundesrechnungshofes zum Solidaritätszuschlag Stellung nehmen. Hingewiesen wird auch auf eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, in der von einem hohen Risiko der Verfassungswidrigkeit bei der Erhebung des Solidaritätszuschlags über das Jahr 2019 hinaus die Rede sei.