Keine Steuerforderung wegen Verjährung
Berlin: (hib/HLE) Bestimmte Stromsteuerbefreiungen, die nach einem klarstellenden Erlass des Bundesministeriums der Finanzen im Jahr 2015 hätten aufgehoben werden können, konnten wegen Verjährung nicht mehr nachgefordert werden. Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12958) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12246) mit. Für den Zeitraum von 2013 bis einschließlich März 2015 sei aus Gründen des Vertrauensschutzes keine Rückforderung erfolgt.