Automatisierte Vorauswahlverfahren
Berlin: (hib/STO) Automatisierte Vorauswahlverfahren in Bewerberauswahlprozessen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13210(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12439(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach setzen die Bundesregierung und ihre nachgelagerten Behörden in Bewerberauswahlprozessen keine teil- oder vollautomatisierten Vorauswahlverfahren oder Text- und Sprachanalysesoftware ein.
Eine Erprobung solcher Verfahren und Software „findet und fand nicht statt“, heißt es in der Antwort weiter. Zum einen werde keine Notwendigkeit für den Einsatz solcher Verfahren und Softwares gesehen. Zum anderen erfüllten diese „aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit, Objektivität, Reliabilität und Validität der Auswahlentscheidung sowie aufgrund des aus der ausschließlichen Nutzung statistischer Analysen erwachsenden Diskriminierungspotenzials nicht die notwendigen Voraussetzungen für einen Einsatz bei der Personalauswahl der Bundesregierung und der ihr nachgelagerten Behörden“.