Korrekturbitten der BMK
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK) gegenüber Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13138) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/12645, 19/12757). Danach gibt die BMK lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von ihr veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und sie einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.