Korrekturbitten des Auswärtigen Amtes
Berlin: (hib/AHE) Das Auswärtige Amt hat weder im Mai noch im Juni dieses Jahres bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ersucht. Das geht aus den Antworten (19/13227, 13228) der Bundesregierung auf Kleine Anfragen (19/12749, 19/12752) der AfD-Fraktion hervor. Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die vom Auswärtigen Amt veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben würden.