Ermittlungen gegen Soldaten im Ausland
Berlin: (hib/mwo) Die Bundesanwaltschaft hat seit 2013 in einem Fall ein Verfahren gegen zwei Soldaten der Bundeswehr wegen des Anfangsverdachts einer Strafbarkeit nach dem Völkerstrafgesetzbuch und anderer Delikte eingeleitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13148) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12705). Das Ermittlungsverfahren habe im Zusammenhang mit einem Angriff auf das deutsche Generalkonsulat am 10. November 2016 in Mazar-e Sharif in Afghanistan gestanden. Das Verfahren sei am 21. November 2016 eingeleitet und am 26. Oktober 2017 mangels hinreichenden Tatverdachts aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen eingestellt worden. Zu Fragen nach Ermittlungen wegen Gehorsamsverweigerung schreibt die Bundesregierung unter Verweis auf den Sondergerichtsstand und die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten, zu deren Ermittlungen sie keine Auskunft geben könne, sie führe keine Statistik über Strafverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten.