Keine Korrekturbitten des Presseamtes
Berlin: (hib/PK) Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat im April 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/13082) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12651) der AfD-Fraktion hervor.
Das BPA gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.