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15.10.2019 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 1123/2019

Einbürgerung bei Nachfahren NS-Verfolgter

Berlin: (hib/STO) Um Oppositionsinitiativen zur Einbürgerung von Nachfahren NS-Verfolgter geht es am Montag, 21. Oktober 2019, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Neben Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke (19/13505) und Bündnis 90/Die Grünen (19/12200) handelt es sich dabei um einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Einbürgerung von im Nationalsozialismus Verfolgten und deren Nachfahren umfassend und klar gesetzlich regeln“. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 600) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 17. Oktober beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Nach dem Gesetzentwurf der Linken (19/13505) sollen Abkömmlinge ehemaliger deutscher Staatsangehöriger, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, auf Antrag einzubürgern sein, „auch wenn sie nach dem zum Zeitpunkt ihrer Geburt geltenden Recht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung erworben hätten“. Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, wird damit „insbesondere auf Abkömmlinge deutscher Frauen gezielt, die, wenn das Kind aus einer Ehe mit einem ausländischen Mann stammt, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht an das Kind weitergeben konnten“.

Ferner soll der Vorlage zufolge künftig einem Antrag auf Einbürgerung stattgegeben werden, „wenn ein Wiedergutmachungsinteresse besteht“. Ein solches Interesse soll danach insbesondere bei Personen angenommen werden, die das Staatsgebiet des Deutschen Reiches sowie nach 1933 von Deutschland besetzte Gebiete wegen drohender Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verlassen und die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, oder die infolge politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung vom Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen wurden.

Die Grünen-Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf (19/12200) Ansprüche auf Einbürgerung verankern, „die alle Konstellationen erfassen sollen, in denen nationalsozialistisches Unrecht gut zu machen ist“. Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, treten auch mehr als 70 Jahre nach der Beendung der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft „immer noch Fälle auf, in denen das geschehene Unrecht im Staatsangehörigkeitsrecht nicht gut gemacht wurde“. Dabei gebe es eine Reihe von Fallgruppen, bei denen es notwendig erscheine, „dem berechtigten Anliegen der Betroffenen durch eine Einbürgerung zeitnah Rechnung zu tragen“. Der Entwurf enthält den Angaben zufolge Einbürgerungsansprüche „für alle Gruppen, in denen eine Einbürgerung zur Wiedergutmachung geboten ist“.

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