KBA-Bescheide „nicht öffentlich“
Berlin: (hib/HAU) Bei den Bescheiden des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) über die hinsichtlich manipulierter Abschalteinrichtungen untersuchten Motorentypen handelt es sich nach Angaben der Bundesregierung um Verwaltungsakte. „Das Verwaltungsverfahren ist nicht öffentlich“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/13184) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12707), die Medienberichte angeführt hatte, wonach das KBA die Bescheide zurückhalte und diese „selbst auf Antrag von Rechtsanwälten“ nicht herausgebe. In ihrer Antwort verweist die Regierung darauf, dass auf der Internetseite des KBA die Datenbank zu angeordneten Rückrufen im Zuständigkeitsbereich des KBA öffentlich zugänglich sei.