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16.10.2019 Gesundheit — Ausschuss — hib 1129/2019

Ausschuss berät über Digitalreform

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich ausführlich mit dem Entwurf für das Digitale-Versorgung-Gesetz DVG (19/13438) der Bundesregierung befasst. Für die Fragen der Abgeordneten standen am Mittwoch auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber und der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Karl Broich, zur Verfügung.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass sich Patienten digitale Gesundheitsanwendungen (Apps) vom Arzt verschreiben lassen können. Zunächst soll das BfArM die App auf Datensicherheit und Funktionalität überprüfen. Ein Jahr lang wird sie dann vorläufig von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Während dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass seine Anwendung die Versorgung verbessert.

Darüber hinaus werden Apotheken und Krankenhäuser dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig anschließen lassen. Das Ziel sei, perspektivisch alle Gesundheitsberufe an die TI anzubinden, hieß es im Ausschuss. Dies solle jedoch schrittweise geschehen, um das System nicht zu überfordern.

Ferner sollen die Krankenkassen künftig die Entwicklung digitaler Innovationen fördern und sich dazu an Investmentvermögen beteiligen dürfen. Wie ein Vertreter der Bundesregierung im Ausschuss sagte, gelten für eine solche Beteiligung enge Grenzen.

So dürfen Kassen maximal zwei Prozent ihrer Finanzreserven in Anteile an Investmentvermögen anlegen. Die Kapitalbindungsdauer darf zehn Jahre nicht überschreiten. Das Ausfallrisiko muss abgesichert werden. Ein marktüblicher Ertrag werde angestrebt, die Rendite stehe aber nicht im Vordergrund. Die Neuregelung zielt auch nicht auf Beteiligungen an Einzelunternehmen, sondern an Fonds.

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