+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

16.10.2019 Petitionen — Ausschuss — hib 1129/2019

Elektronische Patientenakte soll kommen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für die Einführung der elektronischen Patientenakte ein. In der Sitzung am Mittwoch beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen, „soweit eine Einführung der elektronischen Patientenakte angesprochen ist“. Gleichzeitig soll die Eingabe mit der angeführten Einschränkung den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben und das Petitionsverfahren im Übrigen abgeschlossen werden.

Mit der Petition wird gefordert, dass auf der Chipkarte der Krankenkassen alle relevanten Gesundheitsdaten des Patienten gespeichert werden. Zur Begründung führt der Petent an, dass er sich in einem Jahr mehrfach habe in Behandlung begeben müssen und dabei jedes Mal mehrere Fragebögen unter anderem zu Vorerkrankungen und vorherigen stationären Aufenthalten habe ausfüllen müssen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss, mit der seit 2015 als Versicherungsnachweis geltenden elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur, „der zentralen Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen“, werde für Patienten künftig die Möglichkeit bestehen, ihre medizinischen Daten weiter- oder mitbehandelnden Ärzten zur Verfügung zu stellen. In Paragraf 219a SGB V sei geregelt, welche medizinische Anwendung die elektronische Gesundheitskarte unterstützen muss und wer auf die mittels der Karte gespeicherten Daten zugreifen darf.

Die Bereitstellung von Notfalldaten gehöre mit dem elektronischen Medikationsplan zu den ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Mit den Notfalldaten sollen Versicherte „auf eigenen Wunsch“ künftig die Möglichkeit erhalten, ihrem behandelnden Arzt notfallrelevante medizinische Informationen verfügbar zu machen.

Als umfassendste Anwendung soll mit der Gesundheitskarte laut Beschlussempfehlung zukünftig auch die elektronische Patientenakte bereitgestellt werden können. Damit sollen Patienten in die Lage versetzt werden, sektorübergreifend und selbstbestimmt ihren Behandlern ihre wichtigsten Gesundheitsdaten, medizinische Befunde und Informationen zur Verfügung zu stellen. Ärzte erhielten hierdurch Zugriff auf bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse anderer Behandler. Dies könne unnötige und belastende Doppeluntersuchungen ersparen, schreibt der Petitionsausschuss. Zudem trage es dazu bei, die Qualität und Effizienz der medizinischen Behandlung sowohl im ambulanten Bereich als auch im Krankenhaus zu verbessern.

Marginalspalte