AfD-Forderung nach Statistiken abgelehnt
Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion ist mit ihren Forderungen nach der Erhebung von Statistiken über bei Frauenhäusern abgelehnte Frauen und zu weiblichen Genitalverstümmelungen gescheitert. Der Familienausschuss lehnte am Mittwoch die beiden entsprechenden Anträge der AfD-Fraktion (19/5045, 19/5046) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab.
Die AfD-Fraktion fordert in ihren Anträgen die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern und dem Dachverband „Frauenhauskoordinierung“ eine bundesweite Statistik zu erheben, aus der die Anzahl und die Nationalität der Frauen hervorgehen, die an Frauenhäusern abgewiesen werden. Zudem müsse erfasst werden, ob die Abweisungen wegen Suchterkrankungen der Frauen oder fehlender Finanzierung und mangelnder Kapazitäten der Frauenhäuser erfolgten. Ebenso soll die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden und Krankenkassen eine bundesweite Statistik erheben, aus der die Anzahl der genital verstümmelten Frauen, ihre Nationalität, ihr Wohnort und Aufenthaltsstatus hervorgehen. Die Daten sollen nach dem Willen der AfD auch der Strafanzeige und Strafverfolgung von Tätern und Mitwirkenden dienen.
Die Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD verwiesen darauf, dass die Frauenhäuser in Deutschland im Verantwortungsbereich der Länder und Kommunen liegen. Zudem habe der Bund bereits den Runden Tisch „Gewalt gegen Frauen“ initiiert. Zudem sei es kontraproduktiv, die eh schon überlasteten Frauenhäuser mit weiteren bürokratischen Aufgaben zu belasten. Statt dessen müsse der bedarfsgerechte Ausbau der Frauenhäuser vorangebracht werden. Eine gesonderte Statistik zu Genitalverstümmelungen sei nicht notwendig, da Genitalverstümmelung in Deutschland eine Straftat darstelle und bereits in der Polizeistatistik erfasst werde.
Die FDP-Fraktion argumentierte, dass ein einheitliches Monitoring der Frauenhäuser nötig sei. Dies werde auch durch die Istanbul-Konvention vorgegeben. Eine Statistik über abgewiesene Frauen nach Nationalität und Herkunft sei abzulehnen, da Frauen aller Nationalitäten oder Herkunft von Gewalt betroffenen seien und Schutz benötigten.
Dieser Argumentation vertraten auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Eine Meldepflicht über Genitalverstümmelungen sei kontraproduktiv, dies hätten die Erfahrungen aus Großbritannien gezeigt. Betroffene Frauen und Mädchen würden dadurch lediglich abgehalten, sich an Beratungsstellen oder an Ärzte zu wenden. Linke und Grüne forderten zugleich eine bessere Ausstattung von Frauenhäusern und Beratungsstellen. An dieser Stelle müsse sich auch der Bund stärker engagieren.