Überprüfbarkeit von Auslandseinsätzen
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes vorgelegt (19/14025). Danach soll in dem Gesetz ein Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland als eine neue Verfahrensart verankert werden. Dies habe die Fraktion bereits 2016 (18/8277) vorgeschlagen.
Wie es in dem Entwurf heißt, sind Beschlüsse des Deutschen Bundestages, mit denen er dem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland zustimmt, nach gegenwärtigem Recht vom Bundesverfassungsgericht kurzfristig und umfassend nicht überprüfbar. Bei derartig wesentlichen Angelegenheiten müsse aber die Möglichkeit bestehen, dass verfassungsrechtliche Grundsatzfragen letztverbindlich durch das Bundesverfassungsgericht beantwortet werden. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Beschluss vom 17.September 2019 (2 BvE 2/16) zum Syrien-Einsatz ausgeführt, dass die Ermöglichung verfassungsgerichtlicher Kontrolle Sache des Gesetzgebers ist.