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16.10.2019 Inneres und Heimat — Antrag — hib 1133/2019

Freiräume für Sportschützen gefordert

Berlin: (hib/STO) „Freiräume für Jäger und Sportschützen - Für eine schonende Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/14035), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin führt die Fraktion aus, dass die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht bezwecke, dabei aber über die Kernanliegen der Richtlinie hinausgehe und „Spielräume für eine schonende Umsetzung zugunsten des legalen Waffenbesitzes nicht vollumfänglich“ ausnutze.

Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Fraktion einen neuen Entwurf für ein Umsetzungsgesetz zur EU-Feuerwaffenrichtlinie vorlegen und darin eine Regelung einfügen, „die wieder wertungsmäßig klar zwischen Erwerb und Besitz von Schusswaffen unterscheidet“. Auch sollen dem Antrag zufolge mit dem neuen Entwurf „die vom Waffenbesitzer zu tragenden Verwaltungsgebühren für waffenrechtliche Überprüfungen auf einen jährlichen Betrag von nicht mehr als 100 Euro gedeckelt werden“.

Ferner fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, im Rahmen eines neuen Umsetzungsgesetzes von einem in der EU-Feuerwaffenrichtlinie „gewährten Umsetzungsspielraum umfassend Gebrauch zu machen, sodass bisher erlaubnisfrei besessene Magazine nicht zu meldepflichtigen Gegenständen werden und deren Erwerb durch Dritte umfassend ermöglicht wird“. Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem im Rahmen eines neuen Umsetzungsgesetzes vorsehen, dass Waffenfachhändlern und -herstellern die Möglichkeit eingeräumt wird, Daten aus dem nationalen Waffenregister abzufragen, um sicherzustellen, dass Kunden die Berechtigung zum Erwerb einer Schusswaffe besitzen.

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