Reibungsloser Start des Verpackungsgesetzes
Berlin: (hib/LBR) Der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZVSR) ist es unter hohem Zeitdruck gelungen, zum Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 ihre volle Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Dies teilte die Regierung in ihrer Antwort (19/13264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/12813) mit. Darin hatten sich die Abgeordneten erkundigt, wie die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der Arbeit der ZVSR „mit Blick auf eine effektive Überwachung und einen wirksamen Vollzug der Produzentenverantwortung für Verpackungen“ beurteile. Der Fakt, dass sich Hersteller und Erstinverkehrbringer vor Inkrafttreten des Gesetzes in einem Herstellungsregister vorregistrieren konnten, habe „zu einem reibungslosen Start des Verpackungsgesetzes“ beigetragen, schreibt die Regierung.
Eine Evaluation der Arbeitsweise und Wirksamkeit sei bis zum 31. Dezember 2022 vorgesehen. Bezüglich der Ausgestaltung der Lizenzentgelte durch die Systembetreiber und einer ökologischen Lenkungswirkung lägen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, schreibt diese. Zum Stichtag 31. August 2019 seien 169.115 Unternehmen im Herstellerregister LUCID registriert. Eine Zuordnung nach Branchen finde dabei nicht statt, führt die Bundesregierung in der Antwort aus.