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16.10.2019 Gesundheit — Anhörung — hib 1134/2019

Kosten und Nutzen von Gesundheits-Apps

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten sehen die Digitalisierung in der medizinischen Versorgung grundsätzlich positiv und befürworten den Entwurf der Bundesregierung für das Digitale-Versorgung-Gesetz DVG (19/13438) in der Zielrichtung. Allerdings sehen vor allem die Krankenkassen Probleme bei der Bewertung digitaler Anwendungen (App) und befürchten ein Missverhältnis zwischen Nutzen und Kosten solcher Programme, wie bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf am Mittwoch in Berlin deutlich wurde. Die Sachverständigen äußerten sich in der Expertenanhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Patienten künftig bestimmte Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen können. Das Verfahren soll unbürokratisch organisiert werden. So soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die App auf Datensicherheit und Funktionalität überprüfen. Ein Jahr lang wird sie dann vorläufig von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Während dieser Zeit muss der Hersteller nachweisen, dass seine Anwendung die Versorgung verbessert.

Darüber hinaus soll das digitale Netzwerk ausgebaut werden. Apotheken und Krankenhäuser werden dazu verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen zu lassen.

Kritisch äußerte sich der GKV-Spitzenverband, der durch den Anspruch auf Kostenerstattung für App-Hersteller im ersten Jahr Fehlanreize befürchtet. Angesichts der teilweise monatlichen Entwicklungszyklen und modularen Erweiterbarkeit der Produkte müsse damit gerechnet werden, dass es nach einem Jahr gar nicht mehr zu der geforderten Bewertung der Apps komme. Für die Hersteller müsse außerdem klar sein, auf welchem Weg ihre Produkte in die Finanzierungspflicht der GKV gelangen könnten.

Auch nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) fehlen effiziente Verfahren zur Zulassung digitaler Gesundheitsanwendungen. Die spezifischen Bedürfnisse der Patienten und Ärzte würden nicht berücksichtigt, obgleich sie die Kernzielgruppe der digitalen Anwendungen seien. Der Verband forderte eine klare Regelung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit innerhalb der Telematikinfrastruktur sowie für Entwickler verlässliche Rahmenbedingungen zur Erprobung ihrer Technik.

Auf technische Umsetzungsprobleme bei der Telematikinfrastruktur machte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) aufmerksam. Die Leistungserbringer seien auf das Angebot an Soft- und Hardware der IT-Firmen angewiesen und hätten auf die Verfügbarkeit solcher Angebote keinen Einfluss. Insofern könne die Anbindung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht garantiert werden.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht dieses Umsetzungsproblem und forderte zeitlich flexible Vorgaben. Die DKG forderte ein milliardenschweres Programm des Bundes zur Digitalisierung der Kliniken und einen Zuschlag zum Aufbau des dazu nötigen Fachpersonals.

Wie ein Vertreter der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in der Anhörung sagte, können digitale Anwendungen auch für psychisch Kranke eine Hilfe sein, wenn es um die Intensivierung oder Stabilisierung einer Behandlung gehe. Allerdings müsse die Wirksamkeit der Apps nachgewiesen sein, sollten sie nicht funktionieren, könnte auch großer Schaden entstehen.

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