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16.10.2019 Inneres und Heimat — Antrag — hib 1138/2019

Einbürgerung bei Nachfahren NS-Verfolgter

Berlin: (hib/STO) „Einbürgerung von im Nationalsozialismus Verfolgten und deren Nachfahren umfassend und klar gesetzlich regeln“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/14063), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

„Neben Personen, denen die deutsche Staatsangehörigkeit im Nationalsozialismus aus politischen, ,rassischen' oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und deren Nachfahren“ sollen danach „auch solche Personen, die Deutschland verlassen haben, um drohenden nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen zu entgehen, und in diesem Zuge etwa durch Eheschließung oder den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, und deren Nachfahren einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit haben“.

Ein solcher Anspruch soll dem Antrag zufolge zudem Personen eingeräumt werden, „die die deutsche Staatsangehörigkeit zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 nur aus politischen, ,rassischen' oder religiösen Gründen nicht erlangt haben, und deren Nachfahren“. Ferner sollen unter anderem nach dem Willen der Fraktion „Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit als Ausgleich für den Verlust der Staatsangehörigkeit aufgrund nationalsozialistischen Unrechts beantragen können“, diese voraussetzungslos erhalten,

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