Meldestellen für Hinweisgeber
Berlin: (hib/mwo) Welche Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits jetzt externe Meldestellen für die Meldung von Missständen in Unternehmen vorhalten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen. Hintergrund ihrer Kleinen Anfrage (19/13426) zufolge, dass Personen, die Informationen über illegales Verhalten oder Missstände in Unternehmen oder Behörden erlangen, oft nicht wüssten, an wen sie sich, ohne selbst Schaden zu nehmen, wenden können. Mit der im April 2019 verabschiedeten EU-Whistleblower-Richtlinie würden die Mitgliedsländer verpflichtet, zuständige Behörden zu benennen, die befugt sind, externe Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten. In Deutschland existierten jedoch erst wenige solche Meldestellen. Die Abgeordneten fragen daher, ob die Bundesregierung plant, weitere einzurichten und ob die Tätigkeit interner wie auch externer Meldestellen systematisch ausgewertet wird. Weitere Fragen betreffen beispielsweise die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.