Berlin: (hib/CHE) Im April 2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gegenüber Medien keine Korrekturbitten unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe veranlasst. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13141) auf eine Kleine Anfrage (19/12624) der AfD-Fraktion.