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17.10.2019 Haushalt — Ausschuss — hib 1149/2019

Außen-Etat mit Änderungen beschlossen

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Donnerstag die Beratungen zum Entwurf des Bundeshaushaltes 2020 (19/11800) mit dem Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) fortgesetzt. Die Mitglieder des Ausschusses beschlossen den Einzelplan mit Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen mit einigen von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen, den Gesamtausgabeansatz nicht verändernden Änderungen. Koalitionsvertreter stellten weitere Änderungsanträge zur Bereinigungssitzung in Aussicht. Zahlreiche Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit.

In dem Entwurf des Einzelplans des von Außenminister Heiko Maas (SPD) geführten Hauses hat die Bundesregierung für das kommende Jahr Gesamtausgaben in Höhe von 5,74 Milliarden Euro eingeplant, rund 88 Millionen Euro weniger als für 2019. Größter Ausgabeposten im Regierungsentwurf ist das Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“ mit rund 3,03 Milliarden Euro (2019: 3,13 Milliarden Euro), in dem unter anderem 1,58 Milliarden Euro im Titel „Humanitäre Hilfemaßnahmen im Ausland“ vorgesehen sind. Der Ausschuss nahm einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, nach dem in diesem Kapitel weitere 200.000 Euro für den „UNESCO Global Geopark“ zur Verfügung gestellt werden sollen. Weniger Ausgaben sind nach den angenommenen Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen unter anderem für die „Beteiligung an Symposien und Programmen der UNESCO“ vorgesehen. Der Ansatz soll von 1,121 Millionen Euro auf 921.000 Euro gekürzt werden. Die Koalition begründete dies mit einem erwarteten geringeren Mittelabfluss. Für „Kulturelle Maßnahmen der deutschen Auslandsvertretungen“ sollen statt rund vier Millionen Euro im kommenden Jahr 3,6 Millionen Euro fließen. Als Begründung führt die Koalition an, dass der Mittelabfluss für 2018 deutlich unter Soll liege.

In der Aussprache thematisierten die Berichterstatter beispielsweise Probleme bei den Auslandsbauten des Auswärtigen Amtes sowie im Allgemeinen beim Mittelabfluss. Positiv beschieden die Abgeordneten die geplante Einrichtung eines Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten sowie die Stärkung der Nachwuchsgewinnung. Außenminister Maas sagte, die im Entwurf vorgesehenen „Globalen Minderausgaben“ stellten für sein Haus eine „große Herausforderung“ dar.

Die Fraktion der AfD hatte in ihren Änderungsanträgen massive Kürzungen in dem Etat verlangt. Unter anderem schlug die Fraktion vor, den Ansatz für „Leistungen im Rahmen des Stabilitätspaktes Afghanistan der Bundesregierung“ von 180 Millionen Euro komplett zu streichen. Die bisherigen Afghanistan-Interventionen seien „weitestgehend erfolglos und ohne erkennbaren Nutzen für den deutschen Steuerzahler“, begründete die Fraktion. Weiterhin sollte nach Willen der AfD der Ansatz für „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“ um 1,27 Milliarden Euro auf 310 Millionen Euro gekürzt werden. Damit würde der Ansatz laut AfD auf das Niveau von 2012 zuzüglich Inflationsausgleich zurückgeführt werden. Die zusätzlichen Finanzmittel seien vom Auswärtigen Amt „weder sinnvoll noch effektiv eingesetzt“ worden, begründete die Fraktion.

Die FDP-Fraktion hatte mit ihren Anträgen vor allem eine Umschichtung von Mitteln im Etat verlangt. So forderte die Fraktion unter anderem, die Ansätze für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (+49,5 Millionen Euro auf 53 Millionen Euro), den Hilfsfonds des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (+74 Millionen Euro auf 98 Millionen Euro) und für den Immediate Response Account des Welternährungsprogramms (+ 150 Millionen Euro, neu) zu erhöhen. Im Gegenzug schlugen die Liberalen vor, den Ansatz für „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“ um 273,5 Millionen Euro zu kürzen. Als Begründung führte die Fraktion an, so das 30-Prozent-Ziel für flexible Mittel im Sinne des Gipfeldokuments „The Grand Bargain“ des Humanitären Weltgipfels von 2016 erreichen zu wollen.

Die Fraktion Die Linke hatte in ihren Anträgen insgesamt eine deutliche Erhöhung des Einzelplan-Etats gefordert. So schlug die Fraktion eine Steigerung des Ansatzes für „Humanitäre Hilfemaßnahmen im Ausland“ von 1,58 Milliarden Euro auf 1,87 Milliarden Euro vor. Dies sei angesichts der „anhaltenden Krisen in Jemen und Syrien und der wachsenden Herausforderungen durch den Klimawandel“ angemessen. Weitere Erhöhungen schlug die Fraktion für den Titel „Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung“ (+ 98,812 Millionen Euro auf 500 Millionen Euro) vor. Zudem forderte die Fraktion, zwei Globale Minderausgaben in dem Einzelplan komplett zu streichen. Diese würden die Handlungsfähigkeit des Auswärtigen Amts einschränken, was angesichts der „derzeitigen außenpolitischen Lage unverantwortlich“ sei.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich ebenfalls für eine Erhöhung des Etats eingesetzt. Sie forderte unter anderem, den Ansatz für „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“ von 1,58 Milliarden Euro auf zwei Milliarden Euro zu erhöhen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung ein Budget veranschlage, das absehbar zu niedrig sei. 30 Prozent der Ausgaben sollten nach Willen der Fraktion zweckungebunden oder gering zweckgebunden vergeben werden, um eine flexiblere humanitäre Hilfe zu ermöglichen. 50 Millionen Euro sollten laut Änderungsantrag für „Maßnahmen für besondere Bedürfnisse von Frauen und Mädchen in humanitären Bedarfssituationen sowie der Förderung von lokalen Partnern im Sinne einer feministischen Außenpolitik“ dienen.

Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne des inzwischen von der Bundesregierung ergänzten Haushaltsentwurfes nach aktueller Planung bis zum 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.

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