Zugang zum digitalen Nachlass
Berlin: (hib/MWO) Die FDP-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, mit dem der Zugang zum digitalen Nachlass geregelt und rechtlich in der Europäischen Union harmonisiert werden soll (19/14044). Das Thema werde bislang nur von den Gerichten angegangen, die einen Bruch zwischen analogem und digitalem Tod zu vermeiden versuchten, heißt es in dem Antrag. Trotz der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im „Facebook-Urteil“ vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) blieben offene Fragen, die europarechtlich, auf Bundesebene und untergesetzlich zu beantworten seien. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, eine Regelung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen, wonach eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Dienste unwirksam ist, welche die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Tod des Account-Inhabers vorsieht oder den Eintritt des Erben oder der Erbengemeinschaft in das Rechtsverhältnis ausschließt. Die Betreiber von Online-Diensten sollen angehalten werden, die Gefahr der missbräuchlichen Toterklärung durch Dritte zu minimieren und nutzerfreundlich gestaltete technische Lösungen bereitzustellen, mit denen der digitale Nachlass zu Lebzeiten unkompliziert individuell geregelt werden kann.