+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

17.10.2019 Menschenrechte — Antrag — hib 1150/2019

Stärkung der Rechte indigener Völker

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, die Rechte indigener Völker wirksam zu stärken und die Konvention 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker zu ratifizieren.

Die Konvention sei das einzige völkerrechtlich verbindende Dokument zum Schutz von Indigenenrechten, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (19/14107). 23 Staaten hätten die ILO-Konvention 169 bereits ratifiziert, darunter auch die EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Luxemburg, Niederlande und Spanien. Deutschland jedoch gehöre bislang nicht dazu -obwohl die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag erklärt habe, die Ratifizierung anzustreben, so die Kritik der Grünen. „Das häufig genannte Argument gegen eine Ratifizierung der ILO-Konvention, in Deutschland lebten keine Indigenen, weshalb die Ratifizierung obsolet sei, wird den Verhältnissen in einer globalisierten Welt nicht gerecht.“ Die wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen und die Politik der Bundesregierung wie etwa in Form von Maßnahmen der derzeit überarbeiteten Rohstoffstrategie berührten die Interessen indigener Gesellschaften und beeinflussten ihre Lebensverhältnisse.

Konkret fordert die Fraktion die Bundesregierung deshalb auf, 2019 als das von Vereinten Nationen erklärte Jahr indigener Sprachen zum Anlass zu nehmen und die ILO-Konvention 169 dem Bundestag „umgehend zur Ratifizierung vorzulegen“. Innerhalb der europäischen Union solle sie sich dafür einsetzen, dass weitere EU-Mitgliedstaaten die Konvention ratifizieren. Weltweit solle sie außerdem darauf hinwirken, dass die Rechte, wie sie in der ILO-Konvention 169 sowie in der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker (Resolution 61/295 UNDRIP) verankert sind, „umfassend geschützt, geachtet und umgesetzt“ werden.

Zudem solle die Regierung den Schutz von Indigenenrechten, vor allem das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung, in die Überarbeitung ihrer Rohstoffstrategie „explizit“ integrieren und auch „in allen Phasen von Vorhaben der Außen-, Wirtschafts-, Handels-, Umwelt- und Entwicklungspolitik, die sich auf das Land, die Gebiete oder sonstige Ressourcen von Indigenen auch indirekt auswirken“ Indigenenrechte berücksichtigen und deren Einhaltung regelmäßig prüfen. Vorbild dafür solle das Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sein, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus verlangen sie, die Bundesregierung solle sich für den Schutz von für Indigene engagierten Umwelt- und Menschenrechtsverteidigern in Deutschland und weltweit einsetzen.

Als Begründung führt die Fraktion an, dass Angehörige indigener Völker - weltweit rund 370 Millionen Menschen in 90 Staaten - in „besonderem Maße von Diskriminierung, Unterdrückung, Ausbeutung, Armut und Marginalisierung“ betroffen seien. Gleichberechtigte politische, kulturelle und wirtschaftliche Teilhabe werde Indigenen „vielfach verwehrt“ und viele indigene Sprachen seien vom Aussterben bedroht. Darüber hinaus bedrohten wirtschaftliche Interessen an der Ausbeutung von Ressourcen wie Wasser und weltweit stark nachgefragten Rohstoffen wie Erdöl und seltene Erden die Lebensgrundlagen indigener Bevölkerungsgruppen sowie den Erhalt wichtiger Ökosysteme.

Marginalspalte