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18.10.2019 Verteidigung/Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 1153/2019

Geschäftsführer stolpert über Vertrag

Berlin: (hib/FLA) ) Ein intern umstrittener Beratervertrag, vergeben von der bundeseigenen BWI GmbH, dem IT-Dienstleister für den zivilen Bereich der Bundeswehr, ist zeitweise in den Vordergrund der Zeugenbefragung im Untersuchungsausschuss des Verteidigungsausschusses gerückt. Das Gremium nimmt die Vergabepraxis an externe Unternehmen unter die Lupe. Der damalige BWI-Geschäftsführer Ulrich Meister war Ende Juni 2018 freigestellt worden - unter anderem, weil er freihändig einen Vertrag an eine Tochter der Firma McKinsey vergeben habe. So jedenfalls schilderte dies Aufsichtsratsmitglied Klaus-Hardy Mühleck bei der Sitzung unter dem Vorsitz von Wolfgang Hellmich (SPD).

Er habe den Eindruck gehabt, dass diese Personalie bei der seinerzeitigen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nicht eben auf Wohlwollen gestoßen sei, sagte Mühleck. Meister war zu Amtszeiten der damaligen Rüstungsstaatssekretärin Katrin Suder an seinen Geschäftsführer-Job gekommen. Der enge Kontakt zwischen Suder und Meister habe ihm „nicht so gepasst“, bekannte Mühleck, bis Oktober 2018 für zwei Jahre oberster IT-Verantwortlicher im Verteidigungsministerium. So habe Meister bei Besprechungen häufiger erklärt, er habe „das schon mit der Katrin abgestimmt“. Wobei Mühleck der Staatssekretärin bescheinigte, eine „fachlich exzellente Frau“ zu sein

Immerhin hatte die ihn auch 2016 angerufen, ob er nicht die Leitung der neuen Abteilung CIT (Cyber-und Informationstechnik) im Ministerium übernehmen wolle. Er habe Suder vorher nicht gekannt. Doch dass sie von ihm gehört hatte, steht für ihn außer Frage: 35 Jahre Industrieerfahrung könne er vorweisen, IT-Chef bei VW und Daimler sei er gewesen. Er gelte hinter SAP-Gründer Hasso Plattner als zweitbedeutendster deutscher IT-Mann. Da habe er seinem Land etwas zurückgeben wollen und für maximal zwei Jahre zugesagt.

Er war ein ungewöhnlicher Abteilungsleiter. Auf Verwaltungsvorgänge wolle er sich nicht einlassen, habe er von vornherein klargestellt. Die großen Planungslinien waren offenbar seine Sache. Am liebsten war er auf internationalem Parkett unterwegs, Kontaktpflege und Ausloten von gemeinsamen Projekten innerhalb der Nato, aber auch etwa mit Israel oder Japan. Dass in seiner Dienstzeit IT-Berater verpflichtet wurden unter Missachtung von Recht und Regeln, wie der Bundesrechnungshof gerügt hat und weshalb der Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde: Damit sei er nicht befasst gewesen.

Die Verwaltungsarbeit nahm ihm sein Stellvertreter, General Michael Heinz Färber, ab. Der war auch schon als sein Nachfolger ausgeguckt. Die Beförderung sei bereits vom Bundespräsidenten unterschrieben worden, berichtete Färber. Doch dann habe ihn von der Leyen erst durch einen Staatssekretär und dann persönlich wissen lassen, dass aus der Beförderung zunächst einmal nichts werde - zu seinem persönlichen Schutz. Denn die Beförderung, so die Begründung, wäre zusammengefallen mit den Turbulenzen um den Ex-Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen, der im November 2018 in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde.

Zu der Zeit kochte das beanstandete Vorgehen beim Aufbau einer einheitlichen Digital-Plattform an Externe als Berater-Affäre hoch. Färber versicherte als Zeuge, von der Rechtmäßigkeit der Vergaben, die durch das Koblenzer Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) erfolgten, sei er überzeugt gewesen. Nach seiner Ansicht habe es zunächst in der Startphase auch keine andere Wahl gegeben, als externe Unterstützung zu nutzen. Schritt für Schritt hätten dann die Aufgaben von eigenen Kräften übernommen werden sollen. Die grundlegende Neuordnung der Bundeswehr-IT sei „dringend notwendig und überfällig gewesen“.

Frage für den Ausschuss war, wie eng die externen Berater in die Struktur des Verteidigungsministeriums eingebunden waren. Von eigenen Büros mit Türschildern war die Rede. Einer von ihnen, Rüdiger Kloevekorn, bestätigte den Abgeordneten, dass ihm E-Mail-Adressen des Ministeriums zugewiesen waren. Sache des Ministeriums sei das gewesen. Offen blieb, ob Berater an Leistungsbeschreibungen beteiligt waren, die zu einem Auftrag an sie führten. Für sich verneinte Kloevekorn dies. Färber versicherte, Entscheidungen seien niemals durch Amtsfremde getroffen worden.

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