„Nicht unerhebliches Risiko“
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung kann aus Sicherheitsgründen nicht alle deutschen Nichtregierungsorganisationen (NRO) auflisten, mit denen sie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zusammenarbeitet. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger beziehungsweise der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolge unter fragilen Sicherheitsbedingungen und in zum Teil autoritär geführten Ländern, schreibt sie in einer Antwort (19/13021) auf eine Kleine Anfrage (19/12499) der AfD-Fraktion. Die öffentliche Nennung würde somit „ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der nichtstaatlichen Organisation vor Ort und für die Gesundheit und gegebenfalls sogar das Leben der für sie tätigen Personen bedeuten“. Eine entsprechende Auflistung in der Anlage hat die Bundesregierung als Verschlussache „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.