+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

21.10.2019 Gesundheit — Anhörung — hib 1159/2019

Viel Zustimmung zur Ausbildungsreform

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten sehen in der von der Bundesregierung geplanten Reform der Anästhesie- und Operationsassistenz eine sinnvolle Initiative. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (19/13825) verwiesen Sachverständige auf die wichtige Funktion dieser Fachkräfte im medizinischen Alltag und den zunehmenden Mangel als Spezialisten. Die Fachleute äußerten sich in der Anhörung am Montag in Berlin sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Ausbildung für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten (ATA/OTA) soll mit der Reform modernisiert und bundesweit vereinheitlicht werden. ATA und OTA arbeiten mit Ärzten in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen zusammen.

Die Ausbildung zum ATA/OTA dauert drei Jahre und besteht aus einem theoretischem Teil und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung an Krankenhäusern und in ambulanten Einrichtungen. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Der Abschluss ist staatlich anerkannt. Schulgeld muss künftig nicht mehr gezahlt werden.

Die reformierte Ausbildung soll Anfang 2021 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf beinhaltet Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für Schulen, Lehrkräfte und jetzige Auszubildende. Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) muss die Reform dazu beitragen, die Berufsbilder ATA und OTA zu stärken. Die Nachfrage nach diesen Fachleuten sei ungebrochen hoch. Die DKG wies darauf hin, dass die Aufteilung zwischen Theorie und Praxis verändert werden solle. So werde der theoretische und fachpraktische Unterricht von mindestens 1.600 auf 2.100 Stunden ausgeweitet, wohingegen die praktische Ausbildung von mindestens 3.000 auf 2.500 Stunden reduziert werde. Der geplante Bestandsschutz für Schulleitungen und Lehrkräfte sei positiv, die Übergangsfrist bis Ende 2028 führe allerdings zu Planungsunsicherheiten.

Die Bundesärztekammer (BÄK) wertete die vereinheitlichte Ausbildung als sinnvoll, merkte aber an, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch nicht vorliege. Insofern sei eine fundierte Bewertung der Ausbildungsziele derzeit nicht möglich. Zudem müsse die Frage der künftigen Ausbildungsfinanzierung nachhaltig gelöst werden und dürfe nicht zulasten anderer Heilberufe gehen.

Die Berufsverbände der Anästhesisten (BDA/DGAI) forderten zur Präzisierung der Tätigkeiten von ATA und OTA einen Arztvorbehalt. Es sollte klargestellt werden, dass die Mitwirkung der Fachkräfte jeweils von Ärzten zu veranlassen sei. Zudem sollten auch Ärzte ohne abgeschlossenes Studium der Pädagogik weiterhin Lehraufträge im Rahmen der ATA/OTA-Ausbildung übernehmen dürfen.

Der Deutsche Berufsverband Operationstechnischer Assistenten (DBOTA) verwies hingegen auf die Eigenverantwortung der Fachkräfte. Die Aufgaben der OTA und ATA gingen in Bezug auf Inhalte sowie rechtliche und haftpflichtversicherungstechnische Aspekte über eine Assistentenstellung hinaus. Es handele sich um eigenverantwortliche Tätigkeiten, die nicht an eine ärztliche Bindung gekoppelt seien. Der Verband forderte eine geschützte Berufsbezeichnung, aus der die besondere fachliche Kompetenz und spezielle Qualifikation deutlich werde. Sinnvoll sei außerdem eine Akademisierung oder Teilakademisierung des Berufes.

Marginalspalte