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21.10.2019 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 1159/2019

Experten loben Rentenpläne

Berlin: (hib/CHE) Die Pläne der Bundesregierung, den Aufgabenbereich der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) zu erweitern, wird von Experten einhellig begrüßt. Ebenfalls positiv bewertet wird der Plan, durch statistische Effekte ausgelöste erhebliche Schwankungen der Rentenanpassung künftig zu vermeiden.

Die Bundesregierung will die Verwaltung und Prüfung von aus Bundesmitteln finanzierten Förderprogrammen künftig stärker bündeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (19/13446) zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (RVBund/KnErG-ÄndG) vorgelegt. Ziel ist es, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) künftig die Befugnis der Verwaltung von Förderprogrammen- und Projekten einzuräumen. Auf Basis haushaltsrechtlicher Vorschriften sollen die Bundesministerien, mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), ganz oder teilweise entsprechende Aufgaben an die DRV KBS übertragen können. Derzeit werden im Aufgabenbereich des BMAS Förderprojekte entweder durch das BMAS, externe Dienstleister oder nachgeordnete Behörden verwaltet. Insgesamt gibt es derzeit 16 zwischengeschaltete Stellen, die Programme umsetzen und dabei acht verschiedene IT-Projektverwaltungssysteme nutzen. Dieser Zustand soll mit der Gesetzesänderung beendet werden.

Unter anderem begrüßten der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Rentenversicherung Bund und auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See diese geplanten Änderungen. Auch die Änderungen bei der Rentenanpassung wurden als „sachgerecht“ beurteilt. Der DGB schrieb dazu in seiner Stellungnahme: „Die Rentenerhöhungen sollten möglichst zeitnah der Entwicklung der Entgelte, aber langfristig den versicherungspflichtigen Entgelten folgen.“ Dies müsse die Regierung in ihrem Änderungsantrag (19/(11)431) zum Gesetzentwurf noch deutlicher klarstellen, sagte DGB-Vertreter Ingo Schäfer. Ähnlich argumentierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in ihrer Stellungnahme. Die Änderung der Rentenformel sei sinnvoll, weil sie den Einfluss von Statistikrevisionen auf die Rentenanpassung vermeide, heißt es darin. „Konsequent wäre jedoch gewesen, in der Rentenformel auf die Verwendung der immer wieder revisionsbedürftigen Lohndaten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu verzichten und ausschließlich auf die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte abzustellen“, so die BDA.

Für den Sozialverband Deutschland e.V. stellte Vedran Kundacina klar, die Renten müssten vollumfänglich den Löhnen folgen. In der Stellungnahme seines Verbandes heißt es dazu: „Die sogenannten Kürzungsfaktoren müssen aus der Rentenanpassungsformel gestrichen werden. Dies allein würde schon zu zukünftig höheren Anpassungen führen.“ Sein Verband begrüße aber die Änderungen, wenn dadurch künftig Verzerrungen in der Rentenanpassung vermieden würden, betonte Kundacina.

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