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21.10.2019 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 1161/2019

Noch mehr Bürokratieabbau verlangt

Berlin: (hib/FLA) Überwiegend Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie bei einhelliger Forderung nach weit mehr Erleichterungen hat eine Experten-Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bürokratieentlastungsgesetz (19/13959) im Ausschuss für Wirtschaft und Energie bestimmt. In der öffentlichen Anhörung unter der Leitung von Matthias Heider (CDU) ging es auch um die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/14076).

Markus Luthe vom Hotelverband Deutschland begrüßte es, dass künftig auf das zwingend vorgeschriebene papierhafte Meldeverfahren in deutschen Beherbergungsstätten verzichtet werden soll. Der Gesetzentwurf komme einer langjährigen Forderung nach einer Digitalisierung der Hotelmeldepflicht nach. Besonders wichtig sei seinem Verband und dem DEHOGA-Bundesverband, dass das papierhafte Meldewesen beibehalten werden könne und so keine Verpflichtung zur Investition in digitale Infrastrukturen und Softwarelösungen bestehe.

Georg Haber (Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz) machte Verbesserungsbedarf aus. Gerade für kleine Unternehmen müssten Gesetze möglichst verständlich und praxistauglich formuliert und ausgestaltet werden können. Da in gefahrgeneigten Handwerksberufen der Meistervorbehalt gelte und die Betriebsinhaber über sehr umfassende Qualifikationen und einen breiten Wissensstand verfügten, seien viele Regelungen wie etwa Dokumentationspflichten überflüssig. Als Beispiel nannte er den Lebensmittelbereich.

Florian Spengler (Nationaler Normenkontrollrat) sah nach sehr langer Anlaufzeit für das Gesetz den Knoten endlich durchgeschlagen. Bei den Aufbewahrungsfristen sah er noch ein erhebliches Potenzial für weiteren Bürokratieabbau.

Norbert Kunz (Deutscher Tourismusverband) begrüßte die vorgesehene Option zur Einführung eines digitalen Meldescheins. Das spare nicht nur unzählige Tonnen von Papier, sondern senke auch Kosten und Bürokratie bei der Aufbewahrung und Entsorgung der Meldescheine. Die elektronische Funktionsnutzung des Personalausweises durch die Kunden werde noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da es bisher kaum Anwendungsfälle im Alltag gebe.

Ulrike Beland (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) meinte, das Gesetz solle zumindest in seiner vorliegenden Form verabschiedet und in seiner Wirkung keinesfalls vermindert werden. Für sie wäre es zielführend, zusätzliche Maßnahmen aufzunehmen, etwa die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen generell auch bei papiernen Buchungsbelegen auf fünf Jahre, die Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro, eine deutlichere Anhebung der Kleinunternehmergrenze und Entlastungen bei den Regelungen zum Datenschutz.

Ralf Nitschke (Jowat SE) äußerte sich „als ehrenamtlich zu politischen Fragen engagierter Familienunternehmer“. Er machte in dem Gesetzentwurf viele sinnvolle Punkte wie die Abschaffung des gelben Krankenscheins aus. Doch wenn nicht mehr Modernisierung hinzubekommen sei wie in diesem Gesetzentwurf vorgesehen, sehe er schwere Zeiten für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft voraus. Er blickte auf Werke seines Unternehmens im Ausland und befand, dass „wir hier in Deutschland zu gründlich sind“.

Martha Böning vom Deutschen Gewerkschaftsbund nannte die vorgesehene Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) zum 1. 1. 2021 „überstürzt“. Die Bundesregierung wolle massive technische, rechtliche und faktische Probleme in Kauf nehmen. Sollte die digitale Übermittlung nicht klappen, drohe den betroffenen Beschäftigten womöglich eine Kündigung. Sie kritisierte, dass das gesamte Gesetzgebungsverfahren unter einem so großen und nicht nachvollziehbaren Zeitdruck stehe, so dass eine Debatte über die Sinnhaftigkeit der geplanten Änderungen kaum möglich sei.

Torsten Hasch (Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg) meinte, der vorgelegte Gesetzentwurf könne nur ein erster Schritt sein. Wünschenswert sei deutlich mehr Entlastung gerade im Bereich des Steuerrechts in Bezug auf die Aufbewahrungsfristen und zeitnahe Betriebsprüfungen. Auch die Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung mit rechtlichen Unsicherheiten belasteten nach wie vor Klein- und Kleinstunternehmen erheblich. Die Drohung mit hohen Bußgeldern trage sehr zur Verunsicherung der Betriebe bei. Bürokratieabbau sei hilfreich für Existenzsicherung und Leistungserhöhung.

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