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21.10.2019 Petitionen — Ausschuss — hib 1161/2019

Kampf gegen Insekten- und Bienensterben

Berlin: (hib/HAU) Zwischen Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium gibt es Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Gründe und der Bekämpfung des Insekten- und Bienensterbens. Das wurde während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich. Dabei sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Michael Stübgen (CDU), es gebe klare Hinweise, dass Windräder einen Einfluss auf das Insekten- und Bienensterben hätten, auch wenn das wissenschaftlich noch nicht zu Ende geprüft sei.

Florian Pronold (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, räumte ein, dass es neben dem Einsatz von Insektiziden weitere Faktoren gebe, die Einfluss nähmen. Die Pflanzenschutzmittel hätten jedoch die weitgehendsten Auswirkungen. Mit Blick auf Stübgens Verweis auf Windräder, sagte der Umwelt-Staatssekretär, es gebe unseriöse Studien, mit denen eine solche Beziehung hergestellt werden solle. „Wir müssen aufpassen, dass wir da nicht in eine Leugnungsdebatte kommen“, sagte Pronold.

Grundlage der Sitzung war eine Petition mit der Forderung, nach einer „Reformierung der Risikoprüfung für Pestizide zum Schutz von Bienen und anderen Insekten“. Wie der Petent Thomas Radetzki vor dem Ausschuss darstellte, habe die EU-Kommission 2013 drei bienenschädliche Neonicotinoide verboten und dabei eine Ausnahmeregelung genutzt, die erlaubt habe, Untersuchungsmethoden zu berücksichtigen, „die kein Bestandteil der regulären Sicherheitsprüfung waren“. Um dies regelmäßig so machen zu können, seien von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neue Bienenleitlinien entwickelt worden, sagte Radetzki. Industrie- und Agrarverbände hätten aber die Implementierung dieser zwingend notwendigen Leitlinien verschleppt. Stattdessen solle - mit Unterstützung Deutschlands - eine Version der Leitlinien verabschiedet werden, bei der die zweifellos vorhandenen Risiken für Hummeln und Wildbienen nicht untersucht würden, kritisierte der Petent.

Agrar-Staatssekretär Stübgen machte deutlich, dass die Bundesregierung den erarbeiteten Bienenrichtlinien gern zugestimmt hätte. Die EU-Kommission habe diese aber nicht zur Abstimmung gestellt, weil es keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten dafür gegeben habe. Die Bundesregierung arbeite nun daran, dass es bald eine entsprechende Mehrheit geben werde, sagte Stübgen. „Wir wollen, dass die Zulassungsverfahren in der EU auf dem aktuellsten Stand von Wissenschaft und Technik sind.“

Dieses Ziel verfolge auch das Bundesumweltministerium, sagte dessen Staatssekretär Pronold. Streitpunkt innerhalb der Bundesregierung sei aber unter anderem, ob mehrmalige Anwendungen eines Mittel und eventuelle Wechselwirkungen bei der Zulassung berücksichtigt werden sollen. Streitig sei auch, ob im Zulassungsverfahren Auflagen zur Biodiversität gemacht werden könnten.

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