+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

21.10.2019 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 1163/2019

Geteiltes Echo auf Paketboten-Gesetz

Berlin: (hib/CHE) An der Einführung der Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche scheiden sich die Geister. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Während die arbeitgebernahen Verbände erwartungsgemäß das Ausmaß der Regulierung kritisierten und infrage stellten, ob diese ihren Zweck erfüllen wird, äußerten Arbeitnehmervertreter die Hoffnung auf positive Effekte. Zum Teil wurde das Gesetz auch als nicht ausreichend bezeichnet, um bessere Arbeitsbedingungen tatsächlich durchzusetzen.

Der Gesetzentwurf (19/13958) der Bundesregierung sieht vor, eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste) einzuführen. Vorbild sollen die bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft sein. Die Bundesregierung begründet die Initiative damit, dass es viele Paketdienste gebe, die fast ausschließlich mit Nachunternehmern arbeiten. Hier komme es häufig zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten mit zum Teil kriminellen Strukturen, heißt es im Entwurf.

Sehr kritisch äußerte sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): „Der Staat trägt die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen und die konsequente Ahndung von Gesetzesverstößen. Dieser Aufgabe darf er sich nicht dadurch entledigen, dass er sie durch immer mehr Regulierung auf private Unternehmen abwälzt“, schreibt die BDA in ihrer Stellungnahme. In der Anhörung äußerte BDA-Vertreter Roland Wolf zudem Bedenken, dass eine Nachunternehmerhaftung zu mehr Qualität in der Branche führt. Der Bundesverband Spedition und Logistik e. V. kritisierte, dass der im Gesetz genannte Geltungsbereich zu weit gefasst sei. Man müsse sicherstellen, dass auch tatsächlich nur die Paketzustelldienste gemeint seien, erklärte deren Vertreter Frank Huster. Der Unternehmer Michael Mlynarczyk erklärte, die Dokumentationspflichten der Arbeitszeiten auszuweiten sei ein „nicht umsetzbarer, gewaltiger Aufwand“.

Andreas Schumann vom Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. betonte dagegen, die Nachunternehmerhaftung könne einen Beitrag für die Qualifizierung der Zusteller leisten. Dafür sei es nötig, die Haftungsfreistellung nicht nur auf die Unbedenklichkeitserklärung zu beziehen, sondern mit einer Präqualifizierung zu verbinden, sagte er. Andrea Kocsis von der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft verdi begrüßte den Gesetzentwurf ebenfalls. Die Nachunternehmerhaftung werde helfen, den Sozialleistungsbetrug einzudämmen, sie könne aber nicht für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. Dafür brauche es eine genauere Erfassung der Arbeitszeiten, betonte sie. Ähnlich argumentierte der Sozialwissenschaftler Stefan Sell. Als folgerichtig und dringend notwendig bezeichnet Dominique John vom Verein Faire Mobilität des Entwurf, denn die Arbeitsbedingungen der Zusteller bei Subunternehmen seien unterirdisch, viele ausländische Beschäftigte würden nicht nur die Sprache nicht richtig sprechen, sondern auch ihre Rechte nicht kennen, sagte John.

Marginalspalte