Zusatznutzen von Medikamenten ermittelt
Berlin: (hib/PK) Seit Einführung der frühen Nutzenbewertung 2011 sind 256 Arzneimittel in 367 Beschlussverfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bewertet worden. In 153 von 256 Fällen konnte ein Zusatznutzen ermittelt werden, wie aus der Antwort (19/13788) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (19/13389) der FDP-Fraktion hervorgeht.
Der Zusatznutzen fiel dabei jeweils in eine der Kategorien „erheblich“, „beträchtlich“, „gering“ oder „nicht quantifizierbar“.
Mit Inkrafttreten des Großteils der Regelungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) zum 1. Januar 2011 werde insbesondere für jedes Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff sofort nach Markteintritt eine Nutzenbewertung durch den G-BA in Gang gesetzt.
Ob ein Hersteller einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie belegen könne, sei maßgeblich für die anschließende Verhandlung über den Erstattungsbetrag zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Pharmafirma.