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23.10.2019 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 1177/2019

Weg frei für Mopedführerschein ab 15

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesländer können künftig selbständig darüber entscheiden, ob sie das derzeitige Mindestalter von 16 Jahren für die Führerscheinklasse AM (Mopeds bis maximal 45 km/h) dauerhaft auf 15 Jahre senken. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Weg für eine entsprechende Regelung freigemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion Die Linke verabschiedete der Ausschuss eine Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (19/12915), in dem sich die Regelung zum Mopedführerschein ab 15 findet, in der durch einen Antrag der Koalition geänderten Fassung anzunehmen. AfD-, FDP- und Grünenfraktion stimmten dagegen. Am Donnerstag wird der Bundestag über die Beschlussempfehlung abstimmen

Der Änderungsantrag von CDU/CSU- und SPD-Fraktion legt zum einen fest, dass die bisher befristete Möglichkeit, des „Punktabzuges im Fahreignungs-Bewertungssystem“ bei freiwilliger erfolgreicher Teilnahme an einem Fahreignungsseminar entfristet wird. Zudem wird geregelt, dass Fahrerlaubnisinhaber beziehungsweise Antragsteller freiwillig ihre E-Mail-Adresse im örtlichen Fahrerlaubnisregister speichern lassen können. Schließlich soll noch ein Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen werden. Dem Änderungsantrag stimmten neben Union und SPD auch die FDP und die Linken zu, bei Enthaltung der Grünen- und Ablehnung der AfD-Fraktion.

Einstimmig angenommen wurde während der Sitzung ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bis spätestens Ende 2020 einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Bußgeldkatalog-Verordnung „hinsichtlich des Gefüges der Regelsätze“ vorzulegen.

Keine Mehrheit erhielten Änderungsanträge der FDP- und der Grünenfraktion. Die FDP hatte gefordert, eine bundesweit einheitliche Lösung für den Erwerb des Moped-Führerscheins ab 15 (AM15) zu schaffen. Die Grünen hatten sich grundsätzlich gegen den Moped-Führerschein ab 15 ausgesprochen.

Aus Sicht der Fraktion der Grünen sind die bei dem Modellprojekt „Moped mit 15“ gemachten Erfahrungen kein Grund, eine grundsätzliche Ermächtigung für die Länder zu schaffen. Der damit erhoffte Mobilitätsgewinn stehe in keinem Verhältnis mit der damit verbundenen Entfernung von der Vision Zero, also dem Ziel von Null Verkehrstoten, sagte die Fraktionsvertreterin. Ein besser getaktetet Nachtverkehr würde den Jugendlichen mehr nutzen. In den Versuchsländern des Modellprojektes sei die Zahl der Unfälle erheblich gestiegen, sagte sie.

Eine gänzlich andere Auffassung gebe es dazu bei der Unionsfraktion, machte deren Vertreter deutlich. Damit würden die Mobilitätschancen der Jugendlichen gerade im ländlichen Raum steigen. Es gebe Fälle, in denen etwa Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen sehr weit auseinanderliegen würden. Eine Abdeckung durch den Nahverkehr sei nicht in allen Fällen möglich, so der Unionsvertreter. Daher sei die gefundene Regelung sehr erfreulich. Dass es keine bundesweit einheitliche Lösung geben werde, begründete die Unionsfraktion mit dem Verhalten der Länder in dieser Frage im Bundesrat, die nicht alle bereit gewesen seien, einer generellen AM15-Regelung zuzustimmen.

Auf Unterstützung traf die AM15-Regelung bei der AfD-Fraktion. Der ländliche Raum könne so ganz anders erschlossen werden, sagte der Fraktionsvertreter. In seinem Bundesland Sachsen-Anhalt seien die Unfallzahlen im Rahmen des Modellprojektes nicht angestiegen, sagte er. Bei 80 Prozent der Unfälle sei zudem nicht der jugendliche Mopedfahrer sondern der erfahrenere Verkehrsteilnehmer schuldig gewesen.

Das zum Moped-Führerschein ab 15 von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellte Gutachten komme zu dem Schluss, dass der Feldversuch nicht uneingeschränkt positiv zu bewerten sei, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Allerdings gehe daraus auch hervor, dass der Anstieg der Unfallzahlen darauf zurückzuführen sei, dass mehr Menschen unterwegs gewesen seien, sagte die Fraktionsvertreterin. Weder sei alles toll, noch gebe es Grund, den Moped-Führerschein ab 15 zu verdammen, befand sie. Daher sei es die richtige Lösung, das Ganze in die Hoheit der Länder zu überstellen.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist der Moped-Führerschein ab 15 ein Plus für die Mobilität der jungen Leute, da gerade im ländlichen Raum keineswegs alle Mobilitätsbedürfnisse durch den ÖPNV befriedigt werden könnten. Völlig realitätsfern sei es aber, unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern zuzulassen. Wer also in Thüringen wohnt, seine Ausbildungsstätte oder seinen Sportverein aber in Hessen hat, müsse demnach das Moped an der Landesgrenze stehen lassen, sagte der Fraktionsvertreter. Besser sei daher eine bundesweit einheitliche Regelung.

Auch bei der Fraktion Die Linke gab es kein Verständnis für die Möglichkeit der unterschiedlichen Regelung einzelner Länder. Dies müsse bundesweit einheitlich geregelt werden, fordert der Fraktionsvertreter. Zugleich betonte er, die Frage, in welchen Alter jemand einen Führerschein erlangen darf, müsse losgelöst vom Zustand des ÖPNV betrachtet werden. Es dürfe nicht sein, dass die Defizite beim Nahverkehr als Gründe für den Moped-Führerschein ab 15 angeführt werden.

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