Vier Anhörungen beschlossen
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Durchführung von vier öffentlichen Anhörungen beschlossen. So wird am Montag, dem 4. November, eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (19/14103) stattfinden.
Ebenfalls am 4. November sind die steuerrechtlichen Teile des Klimaschutzprogramms Gegenstand einer öffentlichen Anhörung. Grundlage der Anhörungen sind zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14339) und der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (19/14338).
Am Mittwoch, dem 6. November, wird eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827) stattfinden. Dabei geht es auch um zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/11098) und Bündnis 90/Die Grünen (19/10218).
Am Montag, dem 11. November, geht es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.