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23.10.2019 Finanzen — Ausschuss — hib 1178/2019

Vier Anhörungen beschlossen

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Durchführung von vier öffentlichen Anhörungen beschlossen. So wird am Montag, dem 4. November, eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (19/14103(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stattfinden.

Ebenfalls am 4. November sind die steuerrechtlichen Teile des Klimaschutzprogramms Gegenstand einer öffentlichen Anhörung. Grundlage der Anhörungen sind zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14339(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (19/14338(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Am Mittwoch, dem 6. November, wird eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stattfinden. Dabei geht es auch um zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/11098(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und Bündnis 90/Die Grünen (19/10218(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Am Montag, dem 11. November, geht es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.