Finanzamtszins wird nicht gesenkt
Berlin: (hib/HLE) Die seit 1961 bei Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen nach gewisser Zeit anfallenden Zinsen von 0,5 Prozent im Monat beziehungsweise sechs Prozent pro Jahr werden nicht gesenkt. Der Finanzausschuss lehnte am Mittwoch in der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/5491) ab, die die starre Verzinsung angesichts des historischen Tiefstands der Zinsen in der Eurozone als nicht realitätsnah bezeichnet hatte und den Zinssatz daher senken wollte. Nur die AfD-Fraktion stimmte dem Gesetzentwurf zu, alle anderen Fraktionen lehnten ihn ab.
Die AfD-Fraktion wollte den Basiszinssatz nach Paragraf 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Maßstab nehmen, der sich an Werten der Europäischen Zentralbank orientiert und seit dem 1. Juli 2016 minus 0,88 Prozent pro Jahr beträgt. Ergänzt werden soll dieser Zinssatz durch einen „sachgerechten Aufschlag“ von drei Prozentpunkten. Somit werde der anzuwendende Zinssatz nicht nur an die Entwicklungen des Marktes angepasst, „sondern sieht auch eine deutliche Entlastung des Bürgers und der Wirtschaft bei notwendig gewordenen Steuernachzahlungen aber auch des Staates bei Steuererstattungen vor“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Die CDU/CSU-Fraktion nannte den AfD-Gesetzentwurf „handwerklich unvollständig und falsch“. Es handele sich um einen „politisch motivierten Schaufensterantrag“. Allgemein stieß eine Senkung es Zinssatzes auf Zustimmung bei der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings wolle man erst eine Gerichtsentscheidung zu dem Thema abwarten. Die SPD-Fraktion schloss sich der Bewertung des Koalitionspartners an und erklärte, den Entwurf aus politischen und fachlichen Gründen abzulehnen. Für die FDP-Fraktion ist die AfD-Fraktion mit ihrem Entwurf „zu kurz gesprungen“. Ähnlich äußerten sich auch die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AFD-Fraktion bezeichnete die Hinweise auf das noch ausstehende Urteil als „politisches Possenspiel“.