Restitution von NS-Raubkunst
Berlin: (hib/AW) Die Restitution von NS-Raubkunst soll fortgesetzt und die „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz“ weiterentwickelt werden. Den entsprechenden gemeinsamen Antrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (19/13511) billigte der Kulturausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition und der FDP-Fraktion gegen das Votum der Fraktionen von AfD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Abgelehnt wurden hingegen ein Antrag der FDP (19/5423) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Enthaltung der Linken und Grünen sowie ein Antrag der Linken (19/8273) mit den Stimmen der Koalition und der AfD bei Enthaltung der FDP und der Grünen.
Mit dem Koalitionsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, der Beratenden Kommission eine neu organisierte und personell angemessen ausgestattete Geschäftsstelle in Berlin und eine eigene Onlinepräsenz zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsstelle müsse befähigt sein, ihre administrativen Aufgaben selbstständig zu erledigen und die Kommission in wissenschaftlichen Fragen kompetent unterstützen zu können. Zudem müsse der Beratenden Kommission und ihrer Geschäftsstelle innerhalb des Wirtschaftsplans des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) ein der Aufgabe angemessenes Budget zur Verfügung gestellt werden.
FDP, Linke und Grüne begrüßten zwar das grundsätzliche Anliegen des Koalitionsantrages, bemängelten jedoch, dass er nicht weit genug gehe. Es sei lediglich „ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“, hieß es aus den Reihen der Grünen. Er mache keine konkreten Aussagen über das Budget der Beratenden Kommission.
Die FDP fordert in ihrem Antrag eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zur Aufarbeitung von NS-Raubkunst, die alle potentiellen Streitfälle in den bundeseigenen Sammlungen untersuchen soll. Die Stiftung soll zudem als Geschäftsstelle an Stelle des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) für die „Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter“ eingesetzt werden.
Die Linke hingegen spricht sich in ihrem Antrag für ein Restitutionsgesetz aus, dass sich an der Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ orientiert. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage für die Rückerstattung von NS-Raubkunst auch durch Privatpersonen im Einklang mit Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz geschaffen werden.
Die AfD kritisierte alle drei Anträge gleichermaßen. Sie erinnerte daran, dass die Washingtoner Erklärung von 1998 zum Umgang mit NS-Raubkunst rechtlich nicht bindend sei und lediglich von „einer fairen und gerechten Lösung“ spreche. Dies müsse eben nicht zwangsläufig auf Restitution hinauslaufen. Zudem betreffe die Washingtoner Erklärung nur staatliche Einrichtungen. Jetzt aber würden auch Privatsammlungen ins Auge genommen. In keinem der Anträge seien Regelungen enthalten, wie sich öffentliche und private Sammlungen gegen unberechtigte Restitutionsforderungen wehren können.