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23.10.2019 Haushalt — Ausschuss — hib 1185/2019

Umwelt-Etat 2020 mit Morsleben-Fonds

Berlin: (hib/SCR) Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) haben am Mittwoch im Haushaltsausschuss die Klimapolitik der Bundesregierung und ihre Umsetzung im Etat 2020 gegen Kritik der Opposition verteidigt. Das Vorhaben sei „sehr ehrgeizig“, sagte Scholz. Der Finanzminister erläuterte im Ausschuss die von der Bundesregierung vorgelegte Ergänzung des Regierungsentwurfes für den Bundeshaushalt 2020 (19/11800). Mit der Ergänzung hatte die Bundesregierung die Beschlüsse der Koalition zum Klimapaket in der Haushalts- und Finanzplanung umgesetzt.

Bundesumweltministerin Schulze verwies während der Aussprache zum Etatansatz ihres Hauses (Einzelplan 16) darauf, dass die Minderungsziele für die Sektoren im von der Bundesregierung eingebrachten Klimaschutz-Gesetz aufgeführt seien. Die Maßnahmen des Klimapakets würden aktuell auch hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen sowohl im Wirtschafts- als auch im Umweltministerium evaluiert, berichtete die Ministerin.

Den um Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Regierungsentwurf für das Ressort nahm der Ausschuss mit Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen an. Der beschlossene Änderungsantrag der Koalitionsfraktion sieht vor, einen Morsleben-Fonds einzurichten und in den kommenden Jahren mit jeweils 400.000 Euro auszustatten. Analog zu den Salzgitter- und Assefonds sollen die Mittel laut Begründung dazu dienen, „die strukturellen Nachteile des Standortes durch die Lagerung radioaktiver Abfälle abzufedern“. Die Gegenfinanzierung ist laut Antrag im Titel „Endlagerung und Standortauswahlverfahren“ vorgesehen. Keiner der Änderungsanträge der Opposition fand eine Mehrheit.

Zudem thematisierten die Fraktionsvertreter in der Einzelplanberatung mit der Ministerin einen Bericht des Bundesrechnungshofes zum „Projekt Asse II“. Einen Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen dazu nahm der Ausschuss mit Stimmen der Koalition und FDP bei Enthaltung der Grünen und Linken gegen die Stimmen der AfD an. Damit wird das BMU aufgefordert, unter anderem das Controlling der zuständigen Behörde im Sinne des Berichts zu verbessern.

Der zwischenzeitlich um die Ergebnisse des Klimapakets ergänzte Regierungsentwurf sieht für den Einzelplan im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro vor. Das entspricht einem Aufwuchs von 421,5 Millionen Euro beziehungsweise von 18 Prozent gegenüber dem Soll für 2019. Neben dem Kapitel Klimaschutz, das im kommenden Jahr laut ergänztem Entwurf gegenüber dem Soll für 2019 um 176,6 Millionen Euro auf 717,3 Millionen Euro steigen soll, sind erhebliche Steigerung im Kapitel Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle (+ 153,4 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro) veranschlagt.

Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf sieht der ergänzte Entwurf der Bundesregierung Mehrausgaben in den Kapiteln Umweltschutz in Höhe von 15 Millionen Euro sowie Klimaschutz in Höhe von 68,9 Millionen Euro vor. Im Bereich Umweltschutz sind die ergänzten Mittel für einen neuen Titel „Internationaler Klima- und Umweltschutz - Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere“ vorgesehen. Im Bereich Klimaschutz sind laut Ergänzung neben einer Verlagerung des bisher in diesem Einzelplan etatisierten Ansatzes der Nationalen Klimaschutzinitiative in den Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF) unter anderem eine Erhöhung um 100 Millionen Euro des Ansatzes für „Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ auf nun 566,8 Millionen Euro vorgesehen.

Die AfD-Fraktion hatte unter anderem vorgeschlagen, im Einzelplan das gesamte Kapitel „Klimaschutz“ zu streichen. Zur Begründung führte die Fraktion aus, dass der „sogenannte Klimaschutz durch die Vermeidung von CO2-Emissionen“ sich bislang als unwirksam gezeigt habe. Dies sei „nicht überraschend, da ein bedeutender anthropogener Einfluss durch CO2 auf das Klima nicht nachgewiesen werden konnte“, führte die Fraktion aus.

Die FDP-Fraktion hatte unter anderem eine Kürzung des Titels „Ankauf von Emissionsrechten nach den EU-Lastenteilungsentscheidung“ von 100 Millionen auf null Euro beantragt. Zur Begründung führte die Fraktion aus, dass im kommenden Jahr noch keine Ausgleichszahlungen fällig werden würden. Zudem solle Deutschland im Rahmen der „Effort Sharing Decision“ (ESD) zunächst alle Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Flexibilitäten in Anspruch nehmen. Die Ministerin hatte im Ausschuss im Austausch mit einer FDP-Vertreterin betont, dass 2020 frühere Jahre abgerechnet werden und die Zahlungen daher voraussichtlich nötig würden.

Die Fraktion Die Linke hatte unter anderem ein „Ad hoc Förderprogramm Waldumbau“ mit einer Ausstattung von 200 Millionen Euro vorgeschlagen. Zur Begründung verwies die Fraktion darauf, dass Dürreereignisse und Schädlingsbefall derzeit ein „massives Waldsterben“ verursachten. Zudem forderte die Fraktion ein neues Standortauswahlverfahren für ein Endlager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle. Mittel in Höhe von rund 340 Millionen Euro für die Inbetriebnahme des Schachts Konrad, der als Standort ausgewählt worden ist, sollten nach Willen der Linken entsprechend gestrichen werden-

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte unter anderem 20 Millionen Euro für ein „Deutsches Institut für Kreislaufwirtschaft“ gefordert. Ein solches Institut solle „dauerhaft die Grundlagenforschung im Bereich der Kreislaufwirtschaft voranbringen“. Zudem hätte nach Willen der Grünen der Ansatz für „Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland“ um weitere 400 Millionen Euro erhöht werden sollen. Die Fraktion sprach sich zudem dafür aus, die ESD-Zahlungen im Einzelplan 60 zu etatisieren.

Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne des inzwischen von der Bundesregierung ergänzten Haushaltsentwurfes nach aktueller Planung bis zum 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.

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