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31.10.2019 Ernährung und Landwirtschaft — Unterrichtung — hib 1204/2019

Gekoppelte Zahlungen für Weidetiere

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung lehnt die Einführung gekoppelter Direktzahlungen im Jahr 2020 ab. Solche Zahlungen seien aus mehrfacher Hinsicht nicht möglich, heißt es in einer entsprechenden Unterrichtung (19/14385) der Regierung als Gegenäußerung zu einer Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (19/13960). Aktuell geltende EU-Vorschriften würden dies nicht ermöglichen und um diese Förderung im nächsten Jahr anbieten zu können, wäre dafür eine Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes bereits bis zum 1. August 2019 Voraussetzung gewesen. Darüber hinaus sei für das Jahr 2021 in der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 keine nationale Obergrenze für die Direktzahlungen festgelegt. Insoweit könne derzeit kein Prozentsatz davon zur Finanzierung einer gekoppelten Stützung festgelegt werden, heißt es. Eine angekündigte Übergangsregelung müsse abgewartet werden. Nach Ansicht der Bundesregierung sollte über zukünftige Maßnahmen zur Förderung von Weidetieren wie Schafen und Ziegen nach den Verhandlungen zur Umsetzung der künftigen Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) diskutiert werden.

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