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31.10.2019 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 1205/2019

Forschungsfertigung Batteriezelle

Berlin: (hib/ROL) Bei der Entscheidung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für die Standortentscheidung für die Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) für Münster, die nach einem Austausch mit dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) getroffen wurde, spielten vor allem die Passfähigkeit des Konzepts zur Gesamtstrategie der Bundesregierung, der erwartete volkswirtschaftliche Nutzen, ökologische Aspekte sowie die fachliche Reputation und die internationale Sichtbarkeit der Antragsteller eine Rolle. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13330). Der Bund beabsichtigt, rund 500 Millionen. Euro in Aufbau und Betrieb der FFB zu investieren.

Weitere Standorte unter den Mitbewerbern seien Aachen, Braunschweig, Dresden, Itzehoe, Karlsruhe, München, Münster und Ulm gewesen. Sie alle seien durch die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) angeschrieben worden. Die Abgabefrist der Standortbewerbung sei der 22. Mai 2019 gewesen. Zu diesem Zeitpunkt hätten alle sechs Standortbewerbungen bei der FhG und im BMBF vorgelegen.

Mit Blick auf die hohe Anwendungsorientierung und die Transferkompetenz in die industrielle Praxis sei die FhG als größte Forschungsorganisation für anwendungsorientierte Forschung in Europa prädestiniert, die Aufgabe als Betreiberin der FFB zu übernehmen.

Die Entscheidung für den Bau einer FFB gehöre zum Dachkonzept „Forschungsfabrik Batterie“ des BMBF. Dieses Konzept sehe vor, eine Innovationspipeline für die Batterieforschung in Deutschland zu etablieren. Dabei seien neben dem Modul Batteriezellfertigung, welches die Forschungsfertigung Batteriezelle beinhaltet, auch andere Akteure in den Modulen „Material“ und „Zelle und Prozesse“ gefördert worden. Ziel des Dachkonzepts sei es, die Kompetenzen der unterschiedlichen Akteure zu bündeln und einzubinden. „Kompensationszahlungen“ an die anderen Standorte sind nicht vorgesehen.

Zur Unterstützung des Aufbaus und des Betriebs der FFB sollte die bietende Region in einem näheren Umkreis über ausgewiesene Expertise an Forschungseinrichtungen verfügen. Weiter Kriterien zur Standortvergaben seien unter anderem gewesen, dass der Aufbau und Betrieb der FFB möglichst auf vorhandenes Know-how im Bereich der Zellfertigung, der Materiallieferkette, des Maschinen- und Anlagenbaus, der Produktionstechnik und des Fabrikbetriebs zurückgreifen kann, sowie Unternehmen, die als Anwender von Batteriezellen auftreten oder Batteriesysteme herstellen und entwickeln können. Weiteres Kriterium sei die schnelle Einsatzfähigkeit der FFB gewesen.

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