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31.10.2019 Inneres und Heimat — Antrag — hib 1206/2019

Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion wendet sich gegen eine „überzogene Umsetzung“ der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Die gesetzlichen Regelungen des Waffenrechts in Deutschland hätten sich bewährt, „sodass eine Verschärfung bestehender Regeln über die Richtlinie hinaus keinen Sicherheitszuwachs bedeuten kann“, schreibt die Fraktion in einem Antrag mit dem Titel „Für ein Waffengesetz mit Augenmaß - Kein Generalverdacht gegen legale Waffenbesitzer“ (19/14504). Darin wird die Bundesregierung zu einer „sehr kritischen Überprüfung“ eines beim Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfs „im Hinblick auf die bisher erfolgte Ausschöpfung von Spielräumen unter Berücksichtigung der Eingaben der Sportschützen-, Jäger- und Waffenverbände“ aufgefordert.

Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge eine Überarbeitung des Gesetzentwurfes vornehmen und dabei von einem Verbot bestimmter Magazine für Waffen soweit wie möglich absehen. Auch soll sie bei der Überarbeitung laut Vorlage unter anderem eine „generelle Einstufung von Dual-Use-verwendbaren Magazinen als Kurzwaffenmagazine“ vornehmen sowie eine „Überarbeitung der Waffen-Kostenverordnung im Sinne der Waffenbesitzer, Waffenhändler und -hersteller“.

In der Begründung schreibt die Fraktion, dass zwei Hauptziele der EU-Feuerwaffenrichtlinie - den illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen sowie den Missbrauch von legalen Schusswaffen im Hinblick auf terroristische Anschläge zu erschweren - im Rahmen der nationalen Umsetzung „vollständig verfehlt“ würden. Stattdessen würden Legalwaffenbesitzer wie Sportschützen unter Generalverdacht gestellt. Der Gesetzentwurf stelle zudem „eine unzumutbare wirtschaftliche und bürokratische Belastung der im Gesetzentwurf angesprochenen Legalwaffenbesitzer dar“ und sei „so nicht tragbar“.

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